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Lange Betriebszugehörigkeit schützt nicht vor Weiterbildungspflicht

Jeder ist für die eigene Weiterbildung verantwortlich. Das klingt sinnvoll und ist im Grunde nicht überraschend, aber gerade durch die Wirtschaftskrise wurde dies erneut bestätigt. Noch nicht alle haben die Bedeutung von Weiterbildung gerade in Zeiten immer schnellerer Technisierung erkannt, aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat diesbezüglich ein klares Urteil gesprochen. Demnach sind Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich, mit der Technisierung im Büro Schritt zu halten. Kurz gesagt, Weiterbildungen können durchaus vor Kündigungen schützen.

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